Ziele und Vorhaben
Die Vereinigung sehbehinderter Menschen bezweckt (§ 2 Vereinsstatuten)
- die medizinische Aufklärung,
- die Interessenvertretung sehbehinderter Menschen,
- die Beratung, Förderung und Unterstützung ihrer Mitglieder hinsichtlich deren Rehabilitation und
- die psychologische Betreuung.