Die Vereinigung sehbehinderter Menschen bezweckt (§ 2 Vereinsstatuten)
die medizinische Aufklärung,
die Interessenvertretung sehbehinderter Menschen,
die Beratung, Förderung und Unterstützung ihrer Mitglieder hinsichtlich deren Rehabilitation und
die psychologische Betreuung.
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Seit 13. September 2010 hat die Vereinigung sehbehinderter Menschen den SPENDENBEGÜNSTI-
GUNGSBESCHEID
erhalten.
Auf der Internetseite des BM für Finanzen
(https://www.bmf.gv.at/
Service/allg/spenden/
show_mast.asp) sind wir mit "SO1571" angeführt.
Spenden nach dem 13. September 2010 an unsere
Vereinigung können bei der jährlichen
Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.